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Verordnung des Finanzministers vom 26.04.2004 (pl)

Bezeichnung des Dokuments
Verordnung des Finanzministers vom 26. April 2004 über die Festlegung der Zollstraßen und der Art der Warenbewegung und des Warentransports auf diesen Straßen.
Quelle
Verfasser/Herausgeber
Finanzminister
Veröffentlicht
26.04.2004
Adresse Verfasser/Herausgeber
Warschau
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Bahnzollwege von offenen Bahngrenzübergängen über Bahnstrecken bis zu den nächstgelegenen Zollämtern in Ortschaften wie Bartoszyce, Braniewo, Czeremcha, Dorohusk, Hrebenne, Hrubieszów, Korsze, Kowalewo, Kro¶cienko, Ku¼nica Bia³ostocka, Ma³aszewicze, Medyka-¯urawica, Przemy¶l usw. fest.