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Rechts-grundlagen

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ABKOMMEN (pl)

Bezeichnung
ABKOMMEN
zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die  Anerkennung von Gerichtsverhandlungsunterlagen  gemäß dem Haager Abkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozess
Unterzeichnet
in Warszawa, am 14. Dezember 1992
Kurzfassung des Inhalts
Das Abkommen betrifft die Anerkennung von Gerichtsverhandlungsunterlagen in polnisch-deutschen Rechtsfällen und gilt u.a. für die Zustellung der gerichtlichen und nebengerichtlichen Akten, die Requisitionsschriften, die Sicherungen der Prozesskosten, die Prozesskostenbefreiung.
Adresse + Kontaktperson
GBl. vom 10. März 1994
GBl. 94.30.110