ABKOMMEN (pl)
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Bezeichnung |
ABKOMMEN
zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Anerkennung von Gerichtsverhandlungsunterlagen gemäß dem Haager Abkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozess |
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Unterzeichnet |
in Warszawa, am 14. Dezember 1992 |
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Kurzfassung des Inhalts |
Das Abkommen betrifft die Anerkennung von Gerichtsverhandlungsunterlagen in polnisch-deutschen Rechtsfällen und gilt u.a. für die Zustellung der gerichtlichen und nebengerichtlichen Akten, die Requisitionsschriften, die Sicherungen der Prozesskosten, die Prozesskostenbefreiung. |
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Adresse + Kontaktperson |
GBl. vom 10. März 1994
GBl. 94.30.110 |
