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VERTRAG (pl)
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Bezeichnung |
VERTRAG
zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen |
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Unterzeichnet |
in Warszawa, am 29. Juli 1992 |
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Kurzfassung des Inhalts |
Gemäß jeweils intern geltenden Rechtsvorschriften leisten sich die Zollverwaltungen der beiden Vertragsparteien Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Vereinfachung und Verbesserung der Abfertigung im grenzüberschreitenden Warenverkehr,
- Vorbeugung, Ermittlung und Fahndung von zollrechtswidrigen Handlungen,
- Sicherstellung der richtigen Berechnung (richtige Höhe) von Zöllen, Steuern und anderen Gebühren.
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Adresse + Kontaktperson |
GBl. 94.112.541
GBl. vom 21. Oktober 1994 |