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Rechts- grundlagen

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ABKOMMEN (pl)

Bezeichnung
ABKOMMEN
zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über das Polnisch-Deutsche Jugendwerk
Unterzeichnet
in Bonn, am 17. Juni 1991
Kurzfassung des Inhalts
Das Abkommen gründet die Organisation "Polnisch-Deutsches Jugendwerk"
Adresse + Kontaktperson
GBl. 94.3.12
GBl. vom 10. Januar 1994