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Rechts- grundlagen

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VERTRAG (pl)

Bezeichnung
VERTRAG
zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit
Unterzeichnet
in Warszawa, am 8. Dezember 1990
Kurzfassung des Inhalts
Der Vertrag bezieht sich:
  • in der Republik Polen:
    • auf Leistungen für Arbeitnehmer wegen Krankheit und Mutterschaftszeit,
    • auf Unfallversicherungen,
    • auf Altersvorsorge für Arbeitnehmer, einschließlich  der Altersvorsorgesysteme für Bergbau- und Eisenbahnleute;
  • in der Bundesrepublik Deutschland
    • auf Krankenversicherungen,
    • auf Unfallversicherungen,
    • auf Arbeitsunfähigkeitsrenten.
Adresse + Kontaktperson
GBl. 91.108.468
GBl. vom 26. November 1991