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VERTRAG (pl)
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Bezeichnung |
VERTRAG
zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit |
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Unterzeichnet |
in Warszawa, am 8. Dezember 1990 |
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Kurzfassung des Inhalts |
Der Vertrag bezieht sich:
- in der Republik Polen:
- auf Leistungen für Arbeitnehmer wegen Krankheit und Mutterschaftszeit,
- auf Unfallversicherungen,
- auf Altersvorsorge für Arbeitnehmer, einschließlich der Altersvorsorgesysteme für Bergbau- und Eisenbahnleute;
- in der Bundesrepublik Deutschland
- auf Krankenversicherungen,
- auf Unfallversicherungen,
- auf Arbeitsunfähigkeitsrenten.
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Adresse + Kontaktperson |
GBl. 91.108.468
GBl. vom 26. November 1991 |