Hinweis: Wir haben unsere Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rechts- grundlagen

Sitemap | Kontakt | Impressum |

ABKOMMEN (pl)

Bezeichnung
ABKOMMEN
zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über die Investitionsförderung und den gegenseitigen Investitionsschutz
Unterzeichnet
in Warszawa, am. 10. November 1989
Kurzfassung des Inhalts
Das Abkommen betrifft die Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und das Bestreben nach Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für die gegenseitigen Investitionen.
Adresse + Kontaktperson
GBl. vom 4. April 1991
GBl. 91.27.116