ABKOMMEN (pl)
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Bezeichnung |
ABKOMMEN
zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über die Investitionsförderung und den gegenseitigen Investitionsschutz |
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Unterzeichnet |
in Warszawa, am. 10. November 1989 |
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Kurzfassung des Inhalts |
Das Abkommen betrifft die Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und das Bestreben nach Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für die gegenseitigen Investitionen. |
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Adresse + Kontaktperson |
GBl. vom 4. April 1991
GBl. 91.27.116 |
