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RICHTLINIE 89/429/EWG (pl)

Bezeichnung des Dokuments 5.2.12
RICHTLINIE 89/429/EWG DES RATES vom 21. Juni 1989 über die Verringerung der Luftverschmutzung durch bestehende Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll
Quelle
Verfasser/Herausgeber
Europäischer Rat
Veröffentlicht
am 21. Juni 1989
Adresse Verfasser/Herausgeber
Europäischer Rat
Rue de la Loi 175,
B-1048 Bruxelles
Tel.: 32-22856111
Zusammenfassung
Um einen wirksamen Schutz der Umwelt schnell sicherzustellen, sind adäquate Zeitlimits für die Anpassung der bestehenden Verbrennungsanlagen an die beste zugängliche Technologie (ohne unangemessen hohen Aufwendungen) festzulegen; es ist zu bestreben, dass alle bestehenden Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll die selben Bedingungen erfüllen müssen, welche gegenüber neuen Anlagen der entsprechenden Kategorie angewendet werden;
Die Anforderungen gegenüber den bestehenden Anlagen müssen u.a. die Verpflichtung beinhalten, die zulässigen Werte für die meist umweltbelastenden Emissionen einzuhalten und die ordnungsgemäße Betriebsbedingungen zu erfüllen; bei der Festlegung von Betriebsbedingungen sind sämtliche grundsätzlichen technischen Probleme zu berücksichtigen, mit denen zu rechnen ist; in den Verbrennungsanlagen sind sämtliche Messungen und Kontrollen ordnungsgemäß durchzuführen; die Öffentlichkeit ist von den gemessenen Werten zu unterrichten.
Zu bedenken sind auch die aus der Emission von Dioxinen und Furanen resultierenden Probleme.
Bei der Festlegung der zulässigen Emissionswerte ist die Förderung der Vertiefung und der Verbreitung des Wissens und des Einsatzes von "sauberen" Technologien von erheblicher Bedeutung.

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