RICHTLINIE 75/442/EWG (pl)
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Bezeichnung des Dokuments |
RICHTLINIE 75/442/EWG DES RATES vom 15. Juli 1975 über Abfälle |
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Quelle |
www.ukie.gov.pl GBl. Nr. L 194 vom 25.07.1975, S. 47 |
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Verfasser/Herausgeber |
Europäischer Rat |
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Veröffentlicht |
am 15. Juli 1975 |
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Adresse Verfasser/Herausgeber |
Europäischer Rat
Rue de la Loi 175,
B-1048 Bruxelles
Tel.: 32-22856111
Internet: www.ue.eu.int/en/info/eurocouncil
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Zusammenfassung |
Das grundsätzliche Ziel sämtlicher Rechtsakte zum Thema Abfallbehandlung ist Schutz der Gesundheit des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Folgen der Abfallsammlung, -entsorgung, - Behandlung und Lagerung.
Die Verwertung von Abfällen und der Wiedereinsatz von Sekundärrohstoffen sollte den natürlichen Rohstoffen zuliebe unterstützt und gefördert werden.
Um den Schutz der Umwelt sicherzustellen, ist ein Genehmigungssystem für diejenigen Unternehmen einzuführen, die ihre eigenen Abfälle selbst entsorgen und behandeln, bzw. Abfälle von Dritten entsorgen, behandeln und lagern. Des weiteren ist ein Aufsichtsystem für diejenigen Unternehmen einzuführen, die ihre eigenen Abfälle behandeln, bzw. die Abfälle von Dritten sammeln; darüber hinaus ist ein spezieller Plan zu erarbeiten, der wichtigste Faktoren enthält, die je nach konkreter Tätigkeit im Bereich Abfallentsorgung, -behandlung oder -lagerung in Betracht gezogen werden müssen.
Derjenige Teil der Kosten, auf den sich die Einnahmen aus Abfallbehandlung nicht beziehen, ist gemäß dem Verursacherprinzip abzudecken. |
